Die Federal Acquisition Regulation (FAR) ist das zentrale und einheitliche Regelwerk für die Beschaffung der US-Bundesbehörden. Sie legt fest, wie öffentliche Aufträge vergeben werden, welche Anforderungen gelten und wie Anbieter sich in Ausschreibungen qualifizieren müssen. Für einzelne Behörden gibt es ergänzende Vorschriften – im Fall der General Services Administration (GSA) ist dies die GSAR (GSA Acquisition Regulation), die die FAR um spezifische interne Vergaberegeln ergänzt.
Für die Bewertung der TAA-Konformität (Trade Agreements Act) sind insbesondere zwei FAR-Klauseln entscheidend. Die Klausel FAR 52.225-5 (Trade Agreements) definiert, welche Länder als zugelassene Herkunft gelten und wann Produkte im Rahmen internationaler Handelsabkommen beschaffungsfähig sind. Sie bildet damit die rechtliche Grundlage für die sogenannte „Trade Agreements“-Präferenz in US-Ausschreibungen. Ergänzend dazu regelt FAR 52.225-6 (Trade Agreements Certificate) die verpflichtende Erklärung von Lieferanten, in der sie bestätigen müssen, ob angebotene Produkte aus zugelassenen oder nicht zugelassenen Ländern stammen.
Wichtig ist außerdem, dass die FAR-Länderliste regelmäßig aktualisiert wird und sich an internationalen Handelsabkommen orientiert. Dadurch kann sich die Einstufung einzelner Länder im Laufe der Zeit ändern. Unternehmen, die regelmäßig an US-Ausschreibungen teilnehmen, müssen diese Änderungen daher laufend beobachten, um Konformitätsrisiken zu vermeiden.