Der Buy American Act von 1933 ist das ältere Pendant zum TAA. Ziel ist es, die heimische Wirtschaft zu stärken, indem US-Bundesbehörden beim Einkauf von Waren und Produkten bevorzugt auf Erzeugnisse mit amerikanischer Wertschöpfung zurückgreifen.
Im Gegensatz zum TAA betrachtet der BAA nicht in erster Linie das Ursprungsland eines Produkts, sondern den Anteil der Herstellung, Komponenten oder Wertschöpfung, der in den USA erfolgt. Oberhalb des TAA-Schwellenwerts wird der BAA durch den TAA verdrängt – dann ist ein Produkt aus Deutschland oder Japan genauso beschaffungsfähig wie ein US-Produkt, ganz ohne Mindest-Inlandsanteil. Unterhalb der Schwelle greift dagegen weiterhin der BAA.
Für Hersteller und Händler ist die Unterscheidung besonders wichtig, da ein Produkt nicht automatisch beide Anforderungen erfüllt. Ein Artikel kann bspw. die BAA-Kriterien erfüllen, weil ein großer Teil der Wertschöpfung in den USA erfolgt, gleichzeitig aber nicht als TAA-konform gelten. Ebenso kann ein Produkt aus einem TAA-zugelassenen Land beschaffungsfähig sein, ohne die Anforderungen des Buy American Act zu erfüllen.