Der Trade Agreements Act (TAA) ist ein US-Bundesgesetz von 1979, das festlegt, woher die US-Regierung Waren beziehen darf. Behörden dürfen oberhalb bestimmter Auftragswerte nur Produkte einkaufen, die in den USA oder in einem zugelassenen Partnerland hergestellt oder „wesentlich verändert" wurden. Bei IT-Hardware spricht man dann von TAA-Konformität.
Ein Produkt ist TAA-konform, wenn sein wirtschaftlicher Ursprung in einem anerkannten Land liegt – entweder weil es dort gefertigt wurde oder weil es dort eine wesentliche Veränderung (engl. substantial transformation) durchlaufen hat. Eine wesentliche Veränderung bedeutet, dass aus den Einzelteilen ein neues Gut mit eigenem Namen, Charakter oder Verwendungszweck entsteht. Bloßes Umpacken oder einfaches Zusammenstecken reicht dafür in der Regel nicht aus.
Wichtig: Es gibt keine offizielle TAA-Zertifizierung. Die Konformität ist eine Selbsterklärung des Anbieters, der für deren Richtigkeit haftet. Auch der Versandort sagt nichts über die Konformität aus – maßgeblich ist allein der Herstellungs- oder Transformationsort.
Rund 120 Staaten gelten als zugelassen, darunter die USA, Deutschland und die übrige EU, die Schweiz, das Vereinigte Königreich, Japan, Kanada, Mexiko, Taiwan und Südkorea. Nicht zugelassen sind unter anderem China, Malaysia, Thailand und Vietnam – ausgerechnet wichtige Produktionsländer für Netzwerkhardware. Die verbindliche Liste steht in der US-Vergabeklausel FAR 52.225-5.
TAA-Konformität ist faktisch die Eintrittskarte ins US-Behördengeschäft, etwa über die Rahmenverträge der Beschaffungsagentur GSA. Für Unternehmen im deutschsprachigen Raum ist sie aus zwei Gründen interessant: Erstens gilt „Made in Germany/EU" als zugelassener Ursprung. Zweitens können auch Abnehmer in Europa – etwa US-Militärstandorte oder Töchter US-amerikanischer Konzerne – TAA-Konformität vertraglich verlangen.