Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) - Definition

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) von 2016 (Inkrafttreten)/2018 (Anwendung) vereinheitlicht EU-weit die Regeln für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Unternehmen.

Sie ersetzt die Richtlinie 95/46/EG und umfasst elf Kapitel mit insgesamt 99 Artikeln. Außerdem legt sie Rechte und Pflichten fest, beinhaltet technikneutrale Regelungen für verschiedene Aspekte wie soziale Medien und künstliche Intelligenz, sowie Prinzipien wie das Recht auf Vergessenwerden. Die Grundsätze der Datenschutzverordnung (DSGVO) müssen von Unternehmen beachtet werden, da Verstöße gegen sie mit erheblichen Bußgeldern gemäß geahndet werden können.

Mitarbeiter sollten über die Prinzipien der Datenverarbeitung informiert werden, darunter die Rechtmäßigkeit, faire Verarbeitung, Transparenz, Zweckbindung, Datenminimierung, Richtigkeit, Speicherbegrenzung sowie die Integrität und Vertraulichkeit der Datenverarbeitung.

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